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Ab 2012 werden 6 Rennläufe aus der neuen "ADAC / DMV Quad Challange" für den HessenCup gewertet. Auf diese Weise bleibt der HessenCup für die Fahrer, welche keine weiten Fahrten zu den Rennläufen wünschen, weiterhin bestehen. Welche Rennläufe gewertet werden finden Sie unter der Rubrik Termine. Die Anmeldungen laufen ALLE über die Shorttrack-online Seite. Nur so ist es möglich eine einheitliche Starterliste zu bekommen. Die Ausschreibung ist die gleiche wie bei der ADAC / DMV Quad Challange. Lediglich die Anzahl der in die Wertung des HessenCup fließenden Läufe sind auf die in bzw. an Hessen grenzenden Rennen reduziert. 1. Teilnehmer
Teilnahmeberechtigt sind Inhaber/innen einer DMSB-I-, B- oder C-Lizenz. Die DMSB-C-Lizenz können auch ausländische Fahrer/Innen als Veranstaltungslizenz erwerben, wenn sie keine Lizenz einer ausländischen Förderation besitzen. Ausländische Fahrer/Innen müssen den Nachweis einer gültigen Krankenversicherung erbringen. 2. Einschreibung Um für die (ADAC / Axelsboxenstop Shorttrack HessenCup) ADAC / DMV-Quad-Challenge gewertet zu werden, um an der Jahressiegerehrung teilnehmen zu können und um die beantragte Dauerstartnummer erhalten zu können, müssen sich die Fahrer einschreiben. Die Einschreibung ist kostenfrei. Sie kann per Internet (http://www.motorsport-signup.eu/quad/) erfolgen und auch noch bei der Dokumentenabnahme, vor dem ersten Rennen zur ADAC / DMV-Quad-Challenge, an dem der Fahrer teilnimmt. Für Gastfahrer ist eine Einschreibung ist nicht notwendig. 3. Nennung und Nenngeld Das Nenngeld kann bis zum Nennschluss (14 Tage vor der Veranstaltung) oder vor Ort entrichtet werden und beträgt: a) 25 Euro bei Zahlung und gleichzeitiger Abgabe der Nennung bis Nennschluss, für Fahrer/innen mit einer gültigen Mitgliedschaft eines Trägervereins oder einer DMSB-Lizenz. Die entsprechenden Mitgliedschaften sind durch Ausweisvorlage nachzuweisen. b) 35 Euro bei Nennungsabgabe oder Nenngeldzahlung nach Nennschluss bzw. vor Ort. Mit Abgabe der Nennung erkennen die Teilnehmer vorbehaltlos die Ausschreibung und den Haftungsverzicht für alle im Rahmen der ADAC / DMV Quad Challenge ausgetragenen Veranstaltungen an. Doppelstarter zahlen für die Nennung in der zweiten Klasse ein ermäßigtes Nenngeld von 15 Euro (unabhängig vom Zeitpunkt der Nennabgabe). 4. Sicherheit Die Teilnehmer müssen bei den Rennen Motorrad-Schutzbekleidung gemäß dem Motorradsportgesetz des Deutschen Motorsport Bundes (DMSB) tragen, was vom Technischen Kommissar überprüft wird. 5. Klasseneinteilung und technische Bestimmungen Klasse 1: Quads bis 300 ccm Viertakt Automatik –zulassungsfähig- (ab 14 Jahre) /Jahrgang 1998), Startnummern von 21 - 40 Klasse 2: Quads bis 250 ccm Zweitakt/450 ccm Viertakt –zulassungsfähig- (ab 14 Jahre/Jahrgang 1998), Startnummern 41 - 55 Klasse 3: Quads über 450 ccm “Open” -zulassungsfähig – (ab 14 Jahre/Jahrgang 1998) Startnummern von 56 - 70 Klasse 4a: MEFO Sport Klasse 450 (Sportgeräte bis 250 ccm Zweitakt/450 ccm Viertakt) (ab 14 Jahre/Jahrgang 1998), Startnummern von 1 - 20 Klasse 4b: MEFO Sport Klasse Open: Sportgeräte ohne Begrenzung) ab 16 Jahre/Jahrgang 1996), Startnummern von 1 - 20
Klasse 5: Schülerklasse ATV/Quads bis 100 ccm Zweitakt/125 ccm Viertakt (ab 6 Jahre/Jahrgang 2006 bis 12 Jahre/Jahrgang 2000) - Startnummern von 71 - 85 Klasse 6: Jugendklasse ATV/Quads bis 125 ccm Zweitakt/200 ccm Viertakt (ab 10 Jahre/Jahrgang 2002 bis 16 Jahre/Jahrgang 1996) Startnummern von 86 – 99 Für die Klassen 1, 2 und 3 gilt zusätzlich: - Original-Rahmen. Die Fahrgestell-Nr. lt. Zulassungspapiere muss am Rahmen ablesbar sein. - Zulassungspapiere (Zulass-Bescheinigung Teil I od. II - COC-Papiere reichen nicht aus) müssen bei der Technischen Abnahme vorgelegt werden (Kopie ist ausreichend). - Original-Motorgehäuse zu dem entsprechenden Fahrgestell. Beispiel: Kein KTM-Motor im Suzuki-Fahrgestell oder kein 4-Ventil-Motor in einer „Kymco“ oder „Triton“. Über die endgültige Einstufung eines Teilnehmers/Fahrzeuges in eine Klasse entscheidet stets der technische Kommissar bei der Veranstaltung! Doppelnennungen sind pro Teilnehmer und Veranstaltung nur in 2 Klassen möglich. Fahrer, die sich in der Klasse 4 eingeschrieben haben, können sich zusätzlich nur in der Klasse 2 oder 3 einschreiben. In den Klassen 5 und 6 sind Doppelnennungen nicht möglich! „Zulassungsfähige Quads“ sind ausschließlich Großserien-Fahrzeuge! Der jeweilige Veranstalter entscheidet, welche Klassen bei seiner Veranstaltung ausgeschrieben werden. Die Quads in Klasse 5 dürfen eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h nicht überschreiten! Die Quads in Klasse 6 dürfen eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h nicht überschreiten! Es werden dauerhaft und vollständig Geschwindigkeits-Überprüfungen durchgeführt. Bei festgestellter Geschwindigkeitsüberschreitung in einem Rennlauf wird der Teilnehmer für diesen Lauf disqualifiziert, erhält keine Punkte und muss im nächsten Lauf den letzten Startplatz einnehmen. Jedes Quad muss mindestens 2 deutlich sichtbare Startnummern haben (1 vorn, mind. 1 hinten). Im Rahmen der Techn. Abnahme wird jedes Motorrad einer Geräuschkontrolle unterzogen. Der maximal zulässige Geräuschpegel beträgt für alle Klassen 96 dB(A) und für 4-Takt-Motoren 94 dB(A)unter Anwendung der für Moto-Cross gültigen Messmethode mit festen Drehzahlen (vgl. DMSB-Shorttrack-Reglement, Pkt. 10 Geräuschkontrolle). 6. Proteste Proteste sind, wie im Motorradsport-Gesetz des DMSB (DMSB-Motorrad-Handbuch 2011, X. Proteste, Berufungen) geregelt, möglich. Die Protestgebühr beträgt 250 Euro. Der im Protest Unterlegene hat grundsätzlich die Kosten des Verfahrens zu tragen. Im Falle der Zurückweisung ist grundsätzlich die eingezahlte Gebühr für verfallen zu erklären. 7. Durchführung der Wettbewerbe Fahrer, die im Training nicht mindestens 2 Runden absolvieren, werden aus Sicherheitsgründen nicht zum Wettbewerb zugelassen. Die Rennen bestehen pro Teilnehmer aus 2-3 Vorläufen á 4 Runden und 1 A-Finallauf sowie ggf. einem B-Finale über 4 Runden (Klassen 5 und 6 stets 3 Runden) oder aus 4 gleichwertigen Punktläufen. Die Startplatz-Wahl im 1. Rennlauf richtet sich nach der Platzierung im Pflichttraining – bei gleichen Platzierungen (durch mehrere Gruppen) entscheidet die bessere Platzierung in der Rennserie. In den folgenden Rennläufen richtet sich die Startplatzwahl nach der Platzierung im vorangegangenen Rennlauf. Eine Veranstaltung wird dann für die Meisterschaft gewertet, wenn mindestens 50 Prozent der Läufe durchgeführt wurden. Der vorgegebene Zeitplan des Veranstalters ist von den Teilnehmern selbstständig zu beachten. 8. Tageswertung Bei den einzelnen Veranstaltungen werden pro Klasse je Lauf Punkte wie folgt vergeben: | Platzierung | 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | 8. | 9. und folgende | | Punkte | 8 | 7 | 6 | 5 | 4 | 3 | 2 | 1 | 0 | Aus den so errungenen Punkten wird eine Tageswertung erstellt. Bei Punktgleichheit entscheidet a) die Majorität der Plätze, b) der direkte Vergleich, c) das Ergebnis im letzten Lauf. Bei Durchführung eines Endlaufes entscheidet bei Punktgleichheit stets das Ergebnis des Endlaufes. Die in der Tageswertung auf den Plätzen 1-3 platzierten Fahrer/innen werden mit Pokalen geehrt, weitere Ehren- und Sachpreise können ausgegeben werden. 9. Jahreswertung/Meisterschaft Pro Veranstaltung werden an die Platzierten je Klasse folgende Punkte vergeben: | Platzierung | 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | 8. | 9. | 10. | | Punkte | 10 | 9 | 8 | 7 | 6 | 5 | 4 | 3 | 2 | 1 | In der Endwertung wird jedem Teilnehmer wenn 6 Veranstaltungen in seiner Klasse durchgeführt wurden sein schlechtestes Ergebnis gestrichen (Streichresultat). Der Fahrer, der nach dieser Wertung die meisten Punkte erzielt hat, ist der Klassensieger vom ADAC / Axels Boxenstop HessenCup 2012 und wird zusammen mit weiteren Platzierten anlässlich einer noch festzulegenden Siegererehrung geehrt. Bei Punktegleichheit zählt a) die höhere erzielte Gesamtpunktzahl (inkl. der Streichresultate), b) die Majorität der besseren Plätze, c) das bessere Ergebnis bei der letzten Veranstaltung der Serie. 10. Werbung Jeder Fahrer muss während des ganzen Rennens und bei der Siegerehrung die vom Serienorganisator bzw. vom jeweiligen Veranstalter gestellten Startnummernwesten tragen und muss mindestens zwei Aufkleber der ADAC / DMV Quad Challenge am Fahrzeug (Quad) gut sichtbar anbringen. 11. Schlussbestimmungen Alle in dieser Ausschreibung nicht oder nicht anders geregelten Punkte werden gemäß dem DMSB Reglement für Shorttrack 2011, Quads geregelt (www.dmsb.de). Der Serienveranstalter behält sich vor, ggf. ergänzende Bestimmungen zu erlassen. Dieses Reglement behält bis 31.12.2012 unverändert Gültigkeit, es sei denn der Serienveranstalter sieht sich aus Gründen der Sicherheit veranlasst, vorher Änderungen oder Ergänzungen vorzunehmen.
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